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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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3. Änderungssatzung z. Hauptsatzung

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen

Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund von § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen

I

1.

In § 16 Abs. 1 S. 1 wird folgende Formulierung gestrichen: „sowie Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages“.

2.

In § 16 Abs.1 S. 3 wird folgende Formulierung gestrichen: „in der Tageszeitung „Freies Wort“ und“.

3.

In § 16 Abs. 1 wird der bisherige S. 4: „Abweichend von Satz 1 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der beschließenden Ausschüsse durch öffentlichen Aushang im Landratsamt Hildburghausen bekannt gemacht.“ vollständig gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: „Die Satzungen sind unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses in der Form, in der sie sonst öffentlich bekannt zu machen wären, zu veröffentlichen.“.

4.

In § 16 Abs. 1 wird hinter S. 4 ein neuer S. 5 eingefügt: „Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages und der beschließenden Ausschüsse erfolgt durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel vor dem Landratsamt sowie auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen „www.landkreis-hildburghausen.de“.

5.

In § 16 Abs. 3 S. 2 wird hinter den Wortlauten „erfolgt die Bekanntgabe durch öffentlichen Aushang“ neu eingefügt „an der Bekanntmachungstafel“.

6.

In § 16 Abs. 3 S. 2 wird das Wort „im“, welches hinter dem eingefügten Wortlaut „an der Bekanntmachungstafel“ steht, gestrichen und durch „vor dem“ ersetzt.

7.

In § 16 Abs. 3 S.3 wird das Wort „im“, welches hinter dem Wortlaut „Benachrichtigung durch öffentlichen Aushang“ steht, gestrichen und durch „an der Bekanntmachungstafel vor dem“ ersetzt.

8.

In § 16 Abs. 4 wird das Wort „im“, welches hinter dem Wortlaut „durch öffentlichen Aushang“ steht, gestrichen und durch „vor dem“ ersetzt.

9.

In § 16 Abs. 4 wird der Wortlaut „im Erdgeschoss des“ welches hinter dem Wortlaut „bezeichneten Tafel“ steht, gestrichen und durch „vor dem“ ersetzt.

II

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 19.07.2023

gez.

Thomas Müller

Landrat des

Landkreises Hildburghausen — Dienstsiegel