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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages

2. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Hildburghausen

Gemäß § 112 i.V.m. § 34 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt sich der Kreistag des Landkreises Hildburghausen eine Geschäftsordnung.

In seiner 28. Sitzung am 28.06.2023 hat der 7. Kreistag des Landkreises Hildburghausen folgende Änderungen beschlossen.

1.

In § 6 Abs. 1 wird nach S. 3 folgender Satz neu eingefügt: „Die Verwendung der digital zur Verfügung stehenden Formblätter wird empfohlen.“ Der bisherige S. 4 bleibt bestehen und wird S. 5.

2.

In § 6 Abs. 2 wird hinter dem Wort „spätestens“ die „4“ der „14“ gestrichen und durch eine „6“ ersetzt.

3.

In § 7 Abs. 1 S. 1 wird die Formulierung „Veröffentlichung im Amtsblatt oder“ gestrichen und durch „öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel vor dem Landratsamt sowie auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen „www.landkreis-hildburghausen.de“ bekanntzumachen.“ ersetzt.

4.

In § 7 Abs. 1 S. 2 wird der Buchstabe „b“ des ersten Wortes „bei“ gestrichen und durch ein „B“ ersetzt.

5.

In § 7 Abs. 1 S. 2 wird hinter dem Wort „Dringlichkeit“ folgende Formulierung eingefügt: „erfolgt die Bekanntmachung, in der üblichen Art,“.

6.

In § 7 Abs. 1 S. 2 wird hinter den Wortlauten „vor der Sitzung“ folgende Formulierung ersatzlos gestrichen: „,in der Tagespresse namentlich „Freies Wort“ öffentlich bekanntzumachen“.

7.

In § 23 Abs. 6 wird hinter den Wortlauten „Landrat zustimmt oder dies“ neu eingefügt „ausdrücklich“.

8.

In § 33 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort „von“ gestrichen und durch „über“ ersetzt.

Hildburghausen, den 19.07.2023

gez.

Thomas Müller

Landrat des

Landkreises Hildburghausen — Dienstsiegel