Gemäß § 112 i.V.m. § 34 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt sich der Kreistag des Landkreises Hildburghausen eine Geschäftsordnung.
In seiner 28. Sitzung am 28.06.2023 hat der 7. Kreistag des Landkreises Hildburghausen folgende Änderungen beschlossen.
| 1. | In § 6 Abs. 1 wird nach S. 3 folgender Satz neu eingefügt: „Die Verwendung der digital zur Verfügung stehenden Formblätter wird empfohlen.“ Der bisherige S. 4 bleibt bestehen und wird S. 5. |
| 2. | In § 6 Abs. 2 wird hinter dem Wort „spätestens“ die „4“ der „14“ gestrichen und durch eine „6“ ersetzt. |
| 3. | In § 7 Abs. 1 S. 1 wird die Formulierung „Veröffentlichung im Amtsblatt oder“ gestrichen und durch „öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel vor dem Landratsamt sowie auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen „www.landkreis-hildburghausen.de“ bekanntzumachen.“ ersetzt. |
| 4. | In § 7 Abs. 1 S. 2 wird der Buchstabe „b“ des ersten Wortes „bei“ gestrichen und durch ein „B“ ersetzt. |
| 5. | In § 7 Abs. 1 S. 2 wird hinter dem Wort „Dringlichkeit“ folgende Formulierung eingefügt: „erfolgt die Bekanntmachung, in der üblichen Art,“. |
| 6. | In § 7 Abs. 1 S. 2 wird hinter den Wortlauten „vor der Sitzung“ folgende Formulierung ersatzlos gestrichen: „,in der Tagespresse namentlich „Freies Wort“ öffentlich bekanntzumachen“. |
| 7. | In § 23 Abs. 6 wird hinter den Wortlauten „Landrat zustimmt oder dies“ neu eingefügt „ausdrücklich“. |
| 8. | In § 33 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort „von“ gestrichen und durch „über“ ersetzt. |
Hildburghausen, den 19.07.2023
gez.
Thomas Müller
Landrat des
Landkreises Hildburghausen — Dienstsiegel