Vollzug der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 (Implantation von Transpondern bei Hunden, Katzen oder Frettchen)
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Hildburghausen folgende
| 1. | Alle Tierärztinnen und Tierärzte im Landkreis Hildburghausen, die bereits im Sinne der Verordnung (EU) 576/2013 zum Ausstellen von Heimtierpässen ermächtigt wurden und sind, gelten mit Ablösung der genannten Verordnung durch die Verordnung (EU) 2026/131 zum 22. April 2026 weiterhin als ermächtigt sowie zusätzlich ermächtigt für die Implantation von Transpondern bei Hunden, Katzen und Frettchen. |
| 2. | Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. |
| 3. | Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. |
| 4. | Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen eingesehen werden und wird zudem auf der Internetseite des Landkreises Hildburghausen unter https://www.landkreis-hildburghausen.de veröffentlicht. |
| 5. | Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen erhoben werden.
Hildburghausen, den 14.07.2026
gez.
Dr. Abele
Kreisveterinäroberrat
Hinweis:
Auch im Rahmen der Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 als Nachfolgeverordnung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 bleiben die bestehenden begünstigenden Verwaltungsakte der Landkreise und Kreisfreien Städte (Ermächtigungen der Tierärzte) weiterhin bestehen. Für neue Anträge auf Ermächtigung gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2026/131 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 im Landkreis Hildburghausen ist weiterhin nach § 1 Absatz 2 ThürTierGesG das VLÜA Hildburghausen zuständig.