Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die zusätzliche Ermächtigung aller bereits nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für das Ausstellen von Heimtierpässen ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzte

Vollzug der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 (Implantation von Transpondern bei Hunden, Katzen oder Frettchen)

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Hildburghausen folgende

Allgemeinverfügung

1.

Alle Tierärztinnen und Tierärzte im Landkreis Hildburghausen, die bereits im Sinne der Verordnung (EU) 576/2013 zum Ausstellen von Heimtierpässen ermächtigt wurden und sind, gelten mit Ablösung der genannten Verordnung durch die Verordnung (EU) 2026/131 zum 22. April 2026 weiterhin als ermächtigt sowie zusätzlich ermächtigt für die Implantation von Transpondern bei Hunden, Katzen und Frettchen.

2.

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

3.

Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

4.

Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen eingesehen werden und wird zudem auf der Internetseite des Landkreises Hildburghausen unter https://www.landkreis-hildburghausen.de veröffentlicht.

5.

Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen erhoben werden.

 

Hildburghausen, den 14.07.2026

gez. 

Dr. Abele

Kreisveterinäroberrat

Hinweis:

Auch im Rahmen der Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 als Nachfolgeverordnung der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 bleiben die bestehenden begünstigenden Verwaltungsakte der Landkreise und Kreisfreien Städte (Ermächtigungen der Tierärzte) weiterhin bestehen. Für neue Anträge auf Ermächtigung gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2026/131 i. V. m. der Verordnung (EU) 2016/429 im Landkreis Hildburghausen ist weiterhin nach § 1 Absatz 2 ThürTierGesG das VLÜA Hildburghausen zuständig.