Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 i. V. mit § 37, Abs. 3 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), einschließlich der letzten Änderung, i. V. mit dem § 52 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), einschließlich der letzten Änderung, hat der Zweckverband Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz am 21. 06. 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| erhöht (+)um | vermindert (-)um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
| € | € | € | € |
| 1. im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 5.000 € |
| 10.000 € | 15.000 € |
| die Ausgaben | 5.000 € |
| 10.000 € | 15.000 € |
| 2. im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 1.000 € |
| 74.000 € | 75.000 € |
| die Ausgaben | 1.000 € |
| 74.000 € | 75.000 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme wird nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird nicht verändert
§ 4
Die Höhe der Umlage wird nicht verändert.
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert.
§ 6
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Themar, den 08.08.2023
gez.
A. Häfner
Vorsitzende des Zweckverbandes — Dienstsiegel
„Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegrietz“
Anlage
zur Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ für das Haushaltsjahr 2023
Genehmigungshinweis:
Gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO legte der Zweckverband „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ die am 21.06.2023 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 und dessen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen vor.
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 18.07.2023, Az: 15-SC-0151-23 die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Auslegungshinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2023 des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ liegen gemäß §§ 22, 23 Abs. 1 ThürKGG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 ThürKO und des § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ vom 04.11.2022, in der Zeit
vom 18.09.2023 bis 02.10.2023
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ in 98660 Themar, Markt 1, Zimmer 1.03, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr) öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 zur Einsichtnahme in der Kämmerei der VG-Feldstein während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung.
Zweckverband „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“
Themar, den 08. August 2023
gez.
A. Häfner
Vorsitzende des Zweckverbandes
„Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“
Anlage
zur Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ für das Haushaltsjahre 2023
Umlageverteilung 2023
| GEMNR | GEMEINDE | Umlagesatz in % | Umlage 2023 |
| 069003 | Beinerstadt | 5,797 | 579,70 |
| 069016 | Grimmelshausen | 3,623 | 362,30 |
| 069021 | Henfstädt | 7,247 | 724,70 |
| 069025 | Kloster Veßra | 5,797 | 579,70 |
| 069037 | Reurieth | 15,942 | 1.594,20 |
| 069047 | St. Bernhard | 4,348 | 434,80 |
| 069051 | Themar, Stadt | 57,246 | 5.724,60 |
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| 100,00 | 10.000,00 |