Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
§ 1 der Haushaltssatzung 2024 erhält folgende Fassung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| a) | keine Einnahmen- und Ausgabenansätze des Verwaltungshaushalts geändert und in den Endsummen bleiben die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben unverändert. |
| erhöht (+) um | ver- mindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
| EUR | EUR | EUR | EUR |
| b) im Ver- mögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 1.200.000 € |
| 19.172.350 € | 20.372.350 € |
| die Ausgaben | 1.200.000 € |
| 19.172.350 € | 20.372.350 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 4.327.900 EUR um 1.200.000 EUR erhöht und damit auf 5.527.900 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Die §§ 3 bis 6 der Haushaltssatzung 2024 werden mit der Nachtragshaushaltssatzung 2024 nicht verändert.
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hildburghausen, den 21.08.2024
Landkreis Hildburghausen
gez.
Sven Gregor — Dienstsiegel
Landrat
Der Auslegungshinweis ist auf Grund der Dringlichkeit der Bekanntmachung bereits am 22.08.20214 auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-hildburghausen.de/Aktuelles/Haushaltsplan/ ergangen.