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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

§ 1 der Haushaltssatzung 2024 erhält folgende Fassung:

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

a)

keine Einnahmen- und Ausgabenansätze des Verwaltungshaushalts geändert und in den Endsummen bleiben die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben unverändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 4.327.900 EUR um 1.200.000 EUR erhöht und damit auf 5.527.900 EUR neu festgesetzt.

§ 3

Die §§ 3 bis 6 der Haushaltssatzung 2024 werden mit der Nachtragshaushaltssatzung 2024 nicht verändert.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Hildburghausen, den 21.08.2024

Landkreis Hildburghausen

gez.

Sven Gregor — Dienstsiegel

Landrat

Der Auslegungshinweis ist auf Grund der Dringlichkeit der Bekanntmachung bereits am 22.08.20214 auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-hildburghausen.de/Aktuelles/Haushaltsplan/ ergangen.