Gemäß § 112 i.V.m. § 34 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt sich der Kreistag des Landkreises Hildburghausen eine Geschäftsordnung.
In seiner 11. Sitzung am 14.08.2025 hat der 8. Kreistag des Landkreises Hildburghausen folgende Änderungen beschlossen:
| 1. | In § 5 Abs. 1 S. 3. wird die Formulierung „per E-Mail sowie über die Internetseite des Kreistages Hildburghausen (https://kreistag.landkreis-hildburghausen.de/)“ gestrichen und durch „über das Ratsinformationssystem“ ersetzt. | |
| 2. | In § 5 Abs. 1 wird nachfolgender Satz als Satz 4 des Absatzes neu eingefügt: „Ergänzend besteht die Möglichkeit, bei Bedarf, die Sitzungsunterlagen elektronisch zu übermitteln / zu zustellen, dazu werden auf E-Mail basierende Systeme verwendet die den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen und Stand der Technik entsprechen.“ | |
| 3. | In § 33 Abs. 2 Nr. 3 werden die Beträge „25.000,00“ durch „50.000,00“ und „100.000,00“ durch „250.000,00“ ersetzt. | |
Hildburghausen, den 20.08.2025
gez.
Sven Gregor
Landrat des Landkreises Hildburghausen