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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 15/2026
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Das Migrationsamt informiert

Engagementfonds "nebenan angekommen"

 

Durch das Förderprogramm "nebenan angekommen" unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung seit 2016 landesweit zahlreiche Organisationen und Initiativen an insgesamt zehn Standorten bei der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Der Engagementfonds hat zum Ziel Initiativen und ihre Projekte engagierter Nachbarschaften auf unkompliziertem Wege finanziell zu unterstützen. Nachbarschaftstreffen, Tandemprojekte oder Willkommensfeste sollen hier schnelle und unbürokratische Hilfen finden. Die Einbindung der Menschen bzw. Familien mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung in diese Projekte ist unabdinglich und soll vordergründig auf die Integration in nachbarschaftliche Netzwerke abzielen.

Hierunter zählen zum Beispiel:

Tandem-Initiativen: SprachlotsInnen, IntegrationslotsInnen, FlüchtlingslotsInnen, Lernpatenschaften, Freizeitpatenschaften,…

Willkommens-Initiativen: Nachbarschaftsfeste, Willkommensveranstaltungen, interkulturelle Kochabende, Stadt (-teil) Ralley, …

Kulturvermittelnde Projekte: (Vor-) lesenachmittage, Theaterworkshops, Veranstaltungen in Stadtteilgärten, Skateboard-/Fahrrad-/Schwimmkurse, Näh-/Holz-/Grafittiwerkstatt, Musikprojekte,…

Auch im Jahr 2026 können wieder Anträge für den Engagementfonds „nebenan angekommen“ im Landratsamt Hildburghausen gestellt werden. Die Förderung beträgt einmalig bis zu 1.500,- Euro pro Projekt!

Die Antragstellung erfolgt projektbezogen, d.h. im laufenden Kalenderjahr können Sie auch mehrere Anträge stellen. Beziehen Sie sich jedoch bei Mehrbewerbungen im aktuellen und Wiederbewerbungen in künftigen Kalenderjahren stets auf denselben Standort.

Für die Antragstellung ist das Einbringen eines 10%-Eigenanteils notwendig, welcher in der Abrechnung nachzuweisen ist. Ausgeschlossen ist die Zusage einer Förderung seitens mehrerer Standorte für das gleiche Vorhaben (Doppelfinanzierungsverbot).

Folgende Kosten sind anrechenbar:

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte (Fahrtkosten, Ehrenamtspauschale, …) nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz

Honorare (für Moderatoren, Dolmetscher, qualifizierende Fachkräfte, Künstler, …)

Sachkosten (Mieten, Telefonkosten, Büromaterial, Lernhefte und -spiele, Mal- und Bastelmaterial, …)

Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Flyer, Vortrags- und Seminarunterlagen, …)

Nach Beendigung der Maßnahme erfolgt binnen 4 Wochen (Frist 31.01.2027) die Einreichung des Verwendungsnachweises zusammen mit einem Sachbericht über das Projekt beim Landratsamt Hildburghausen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für eine Antragstellung melden Sie sich bitte bei:

Landratsamt Hildburghausen

Amt für Migration

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Telefon:

03685 7818-5211

E-Mail:

integration@lrahbn.thueringen.de

Eingangsfrist für den Antrag ist der 30.09.2026