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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Sechste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 19 Sonneberg I und 20 Hildburghausen II/Sonneberg II für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024

Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis 20 Hildburghausen II/ Sonneberg II hat in der Sitzung am 04. September 2024 das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 20 Hildburghausen II/Sonneberg II festgestellt.

Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) wird das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 20 Hildburghausen II/Sonneberg II hiermit bekannt gemacht:

Wahlberechtigte

Ungültige Wahlkreisstimmen

Gültige Wahlkreisstimmen

Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfallen auf

 — 

Ungültige Landesstimmen

Gültige Landesstimmen

Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf

Der Wahlkreisausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Melanie Berger (Wahlkreisvorschlag Nr. 2) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis gewählt ist.

Jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und jede an der Wahl beteiligte Partei kann binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnis-ses durch den Landeswahlleiter im Thüringer Staatsanzeiger Einspruch über die Gültigkeit der Wahlen einlegen (§§ 50, 51, 52 und 53 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)).

Der Einspruch ist schriftlich beim

Thüringer Landtag

Jürgen-Fuchs-Str. 1

99096 Erfurt

einzureichen und zu begründen; bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll ein Bevollmächtigter benannt werden.

Sonneberg, 05.09.2024

gez.

Dr. Andreas Höfner

Kreiswahlleiter