Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 i. V. mit § 37, Abs. 3 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), einschließlich der letzten Änderung, i. V. mit dem § 52 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), einschließlich der letzten Änderung, erlässt der Zweckverband Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz am 10.09.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | 2024 | 2025 |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 14.600,00 Euro | — 10.100,00 Euro |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | 2024 | 2025 |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 74.600,00 Euro | — 100,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Höhe der Umlage wird im Jahr 2024 auf 10.000,00 Euro und für das Jahr 2025 auf 10.000,00 Euro festgesetzt. (Anlage)
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Themar, den 01.10.2024
Häfner
Vorsitzende des Zweckverbandes
Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz — Siegel
Anlage
zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Genehmigungshinweis:
Gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO legte der Zweckverband „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ die am 10. 09. 2024 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ beschlossene Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 und dessen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen vor.
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 30.09.2024, Az: 15-V/0224-24 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Auslegungshinweis:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Jahre 2024 und 2025 des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ liegen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 ThürKO und des § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“
vom 29. 10. 2003, in der Zeit vom
28.10.2024 bis 11.11.2024
in der Kämmerei der VG Feldstein, Markt 1, 98660 Themar, Zimmer 1.02 während der Dienststunden (Mo-Fr 9:00 -12:00 Uhr, Di 13:00 -15:30 Uhr und Do 13:00 - 18:00 Uhr) und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Einsichtnahme in der Kämmerei der VG-Feldstein während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung.
Zweckverband
„Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“
Themar, den 01. Oktober 2024
gez. Häfner
Vorsitzende des Zweckverbandes
„Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“
Anlage
zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Umlageverteilung 2024 und 2025
| GEMNR | GEMEINDE | Umlagesatz in % | Umlage 2024 | Umlage 2025 |
| 69003 | Beinerstadt | 5,797 | 579,70 | 579,70 |
| 69016 | Grimmelshausen | 3,623 | 362,30 | 362,30 |
| 69021 | Henfstädt | 7,247 | 724,70 | 724,70 |
| 69025 | Kloster Veßra | 5,797 | 579,70 | 579,70 |
| 69037 | Reurieth | 15,942 | 1.594,20 | 1.594,20 |
| 69047 | St.Bernhard | 4,348 | 434,80 | 434,80 |
| 69051 | Stadt Themar | 57,246 | 5.724,60 | 5.724,60 |
|
| 100,00 | 10.000,00 | 10.000,00 |