Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat am 2. Oktober 2025, den Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Greiz bestätigt. Dabei handelt es sich um das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1). In dem Betrieb wurden 138 Enten und 15 Gänse gehalten - die noch vorhandenen Tiere wurden nun getötet. Wie es zum Eintrag des Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 kam, ist noch nicht abschließend geklärt.
Im Landkreis Greiz wurden daraufhin tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie etwa das Einrichten der Sperrzonen mit einem Radius von 3 km (Schutzzone) beziehungsweise 10 km (Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb in Merkendorf. Geflügelhalter in den definierten Sperrzonen dürfen ihr Geflügel und ihre Geflügelerzeugnisse bis auf Widerruf nicht verbringen. Es ist außerdem ein Aufstallungsgebot angeordnet sowie die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, untersagt.
Der Schutz der Geflügelbestände vor einer weiteren Verbreitung der Tierseuche in Thüringen hat oberste Priorität. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.
Füttern Sie Ihre Tiere nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind! Verwenden Sie nur Tränkwasser zu dem Wildvögel keinen Zugang haben! Ziehen Sie bei erhöhten Verlusten oder der Abnahme der Legeleistung einen Tierarzt hinzu um eine Infektion mit HPAI auszuschließen!
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenem Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen!
Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen zu melden (03685/7818-3904).
gez.
Dr. A. Abele
Kreisveterinärrat