Beschluss Nr.: 17/2023 vom: 28.09.2023
Beschlussgegenstand:
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des ABK bildet das ThürWG vom 28.05.2019 (GVBl. 2019, S. 74), geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl. 2020, S. 277, 285). Gemäß § 48 Abs. 3 ThürWG stellen die Abwasserbeseitigungspflichtigen für ihr gesamtes Gebiet schriftlich dar, wie das in ihrem Siedlungsgebiet anfallende Abwasser beseitigt werden soll (Abwasserbeseitigungskonzept). Notwendig wird die partielle Fortschreibung auf Grund der Investitionsmaßnahmen der Stadt Themar im Bereich Tiefbau für 2024 und Folgejahre. Die partielle Fortschreibung der ABK in Themar erfasst den Bereich der „Brauhausgasse“. Im Jahr 2024 ist der 1. Bauabschnitt „Brauhausgasse“ und „Spiesergasse“ und 2025 der 2. Bauabschnitt „Brauhausgasse“, „Seelhausgasse“ und „Scherergasse“ als Gemeinschaftsmaßnahme Kanal- Wasserleitungsverlegung und grundhafter Straßenausbau unseres Verbandes mit der Stadt Themar geplant. Da diese Investitionsmaßnahmen der Stadt Themar einer wesentlichen Änderung der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung entspricht, ist eine partielle Fortschreibung des ABK vorzunehmen (Thüringer Wassergesetz ThürWG) § 48, Abs. 3, Satz 1), zu beschließen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband“ Hildburghausen (WAVH) beschließt am 28. 09. 2023 in ihrer öffentlichen Sitzung die vorliegende partielle Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) 2020/2021 mit Wirkung vom 28. 09. 2023 gemäß § 48 Abs. 3, Satz 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und verfügt die öffentliche Bekanntmachung.
Auslegungshinweis:
Die vollständige partielle Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2021/2022 vom 28. 09. 2023 erfolgt durch öffentliche Auslegung ab dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen.
Die Grundstückseigentümer von Grundstücken, die im abwasserseitigen Wirkungskreis des WAVH gelegen und deren Grundstücke in Umsetzung der Investitionsmaßnahmen in der Stadt Themar im Bereich der v. g. Straßenzüge betroffen sind, haben die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zu den üblichen Dienstzeiten nach telefonischer Abstimmung im Verwaltungssitz des Zweckverbandes in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 16 zu nehmen. Die üblichen Dienstzeiten sind Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Hildburghausen, den 10.10.2023
gez.
Christopher Other
Verbandsvorsitzender