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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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7. Kreistag Hildburghausen

Beschluss

Nr.:

258 / 30 / 2023

vom:

27.10.2023

Beschlussgegenstand:

Grundsatzbeschlussfassung zur perspektivischen Ausrichtung des REGIOMED-Verbundes

Beschluss:

Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

„Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende

G R U N D S A T Z B E S C H L Ü S S E

Die Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben.

1.

Die vollständigen Geschäftsanteile an den medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl. MVZs) werden zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften bzw. den Krankenhausverband Coburg übertragen.

2.

Die REGIOMED-KLINIKEN GmbH, REGIOMED Service GmbH und Medical School REGIOMED GmbH erhalten für ihre noch zu tätigenden Aufgaben (bis 2028, für die Medical School REGIOMED GmbH bis 2029) einen Anteil am Eigenkapital in Höhe von insgesamt 10,7 Mio. EURO und einen Anteil an den Gesellschafterdarlehen (Kassenkredite) nach Bedarf bis max. 1,5 Mio. EURO je Gesellschafter für 24 Monate. Hierdurch wird auch der Kapitaldienst der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für diese Zeit gesichert. Das dann verbleibende Eigenkapital wird zu gleichen Teilen (durch Übertragung auf die jeweilige medizinische Betriebs-GmbH und ggf. MVZ-GmbH) auf die vier Gesellschafter aufgeteilt.

3.

Die Gesellschafter stellen zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und Finanzierung sicher. Begleitend werden die Krankenhausbetriebsgesellschaften Dienstleistungsverträge mit den Zentralen Einheiten der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ihrer Töchter vereinbaren. Die Gesellschafter streben bis zum Inkrafttreten der Krankenhausreform an, das bestehende, gemeinsame Medizinkonzept an die neue Struktur und die Vorgaben der Krankenhausreform anzupassen und fortzuschreiben und in eigener Verantwortung in ihren Einrichtungen für die Zukunft umzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die bestehenden und die sich bereits in Planung befindlichen Zentren im Verbund weiterbetrieben und fortgesetzt. Die Gesellschafter entscheiden unter Berücksichtigung der grundsätzlich angedachten Verbundlösung und mit Blick auf eine optimale Gesundheitsversorgung in der Region bezüglich des Medizinkonzeptes für ihre Einrichtungen zukünftig selbständig.

4.

Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 3 entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die notwendigen (Teil-)Schritte (z.B. Anpassung der Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und zur künftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Dieser Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind - sofern nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben - nur bis zum 31.10.2023 an ihren Beschluss gebunden.“

Thomas Müller —  DS

LANDRAT