Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Umwelt- und Abfallwirtschaft

Landschaftspflegemaßnahmen - Stillgewässersanierung Massertal/Massermühle

Die Eigentümer/innen folgender Flurstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen informiert:

Gemarkung: Masserberg

Flur: 014

Flurstücke:

Auf den o.g. Flurstücken befinden sich zum Teil aufgelassene Stillgewässer mit besonderem naturschutzfachlichem Wert. Diese gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit § 15 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) geschützten Biotope drohen in naher Zukunft nachhaltig der Verlandung und fehlenden Wasserzufuhr zu unterliegen. Die Gewässer können bereits jetzt die Funktion als Habitat- und Laichgewässer für verschiedenste Arten nur noch bedingt erfüllen. Ein Nicht-Eingreifen würde mittelfristig zum vollständigen Verlust der Biotope führen. Zu den Arten, die unter diesem Lebensraumverlust bereits jetzt leiden, zählt u.a. der nach Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und somit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 13 i.V. mit § 44 Abs. 1 BNatSchG besonders geschützte Grasfrosch (Rana temporaria).

Die NATURA 2000-Station in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald e.V. beabsichtigt daher die Initiierung einer Gewässersanierung im Bereich Massertal/ Massermühle. Im Zuge der Projektvorbereitung konnten leider bisher nicht alle Flächeneigentümer/innen ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.

Gemäß § 15 Abs. 4 ThürNatG ist die Untere Naturschutzbehörde bei Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung von gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 15 ThürNatG geschützten Biotopen dafür zuständig, eine dadurch entstehende Beeinträchtigung abzuwehren. Dies kann durch Förderung oder Durchführung notwendiger Maßnahmen durch Dritte umgesetzt werden. Eine Pflegepflicht des Eigentümers entsteht in diesem Fall nicht. Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG sowie § 30 ThürNatG haben Eigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Die Eigentümer/innen erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern und Bürgerinnen die Eigentümer/innen der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der nächsten zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.

Für die Eigentümer/innen oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)

Zuständige Stellen:

Landratsamt Hildburghausen

Dezernat III

Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

SG Untere Naturschutzbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Tel: 03685/445-269

Fax: 03685/445-501

E-Mail: frank@lrahbn.thueringen.de

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Tel: 036704/82713

E-Mail: o.krautkraemer@lpv-thueringer-wald.de

-Ihr Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

Untere Naturschutzbehörde-