Der Landkreis Hildburghausen ermittelt im Rahmen einer Interessenbekundung geeignete Projektträger für die Leistungserbringung der
nach §§ 42 und 42aSGB VIII. Die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an den Aufgaben erfolgt gemäß § 76 SGB VIII.
Ziel- und Aufgabenstellung
Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ermittelt werden, der die umfassende stationäre Betreuung der in Obhut genommenen Minderjährigen sicherstellt.
Die Inobhutnahme dient primär der Gefahrenabwehr und ist eine zeitlich befristete, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation, die darauf abzielt möglichst zeitnah in eine dauerhafte Lösung umgewandelt zu werden. Oberste Prämisse ist in diesem Rahmen der Schutz des jungen Menschen und die Sicherung des Kindeswohls.
Anforderungen
Die Inobhutnahme ist eine stationäre Einrichtung in der Erziehungshilfen angeboten werden. Die Leistung soll von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII angeboten werden.
Die Koordination sowie fachliche Begleitung obliegt dem Jugendamt Hildburghausen. Die Finanzierung erfolgt über den Landkreis.
Interessierte können sich bis zum 17.02.2023 detaillierte Angaben (Vorgaben über Leistungsinhalte, Leistungsumfang und Finanzierung) unter folgender Adresse einholen.
Landratsamt Hildburghausen
Frau Deckert
Wiesenstraße 18
Tel.: 0 36 85 / 44 5 390
E-Mail: Deckert@lrahbn.thueringen.de
Verfahren
Nach Eingang und Sichtung aller fristgerecht eingegangener Bewerbungen werden diese einem Gremium aus Vertretern der ausschreibenden Stelle zur fachlichen Wertung präsentiert. Der Jugendhilfeausschuss wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.
Vor der Aufnahme des Betriebes bedarf es einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Thüringen.
Zur Aufgabenerfüllung überträgt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem ausgewählten Träger der freien Jugendhilfe die Aufgaben und Leistungsinhalte in Form einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen des § 77 SGB VIII.
Termine:
Einholung detaillierter Informationen: bis 17.02.2023
Abgabe der Konzeption: bis 17.03.2023
Vertragsbeginn: 01.04.2023
gez.
Angelika Fink
stellv. Amtsleiterin Jugendamt