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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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3. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Hildburghausen

Gemäß § 112 i.V.m. § 34 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt sich der Kreistag des Landkreises Hildburghausen eine Geschäftsordnung.

In seiner 33. Sitzung am 19.12.2023 hat der 7. Kreistag des Landkreises Hildburghausen folgende Änderungen beschlossen.

1.

Es wird ein neuer § 38 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 38

Gesundheitsausschuss

(1) Der Kreistag bestellt einen Ausschuss für Gesundheit, bestehend aus dem Landrat, acht Kreistagsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern, welche beratend tätig ist.

(2) Der Ausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten des Kreises als kommunaler Betreiber des Krankenhauses sowie den Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitsversorgung.

(3) Der Ausschuss berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die der Kreistag im Bereich Krankenhauswesen und Gesundheit zu entscheiden hat.“

2.

Die bisherigen Paragraphen der Geschäftsordnung „§ 38 - § 42“ erhalten eine neue Nummerierung von „§ 39 - § 43“

Hildburghausen, den 10.01.2024

gez.

Thomas Müller — Dienstsiegel

Landrat des Landkreises Hildburghausen