Gemäß § 112 i.V.m. § 34 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt sich der Kreistag des Landkreises Hildburghausen eine Geschäftsordnung.
In seiner 33. Sitzung am 19.12.2023 hat der 7. Kreistag des Landkreises Hildburghausen folgende Änderungen beschlossen.
| 1. | Es wird ein neuer § 38 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
| „§ 38 Gesundheitsausschuss |
| (1) Der Kreistag bestellt einen Ausschuss für Gesundheit, bestehend aus dem Landrat, acht Kreistagsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern, welche beratend tätig ist. |
| (2) Der Ausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten des Kreises als kommunaler Betreiber des Krankenhauses sowie den Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitsversorgung. |
| (3) Der Ausschuss berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die der Kreistag im Bereich Krankenhauswesen und Gesundheit zu entscheiden hat.“ |
| 2. | Die bisherigen Paragraphen der Geschäftsordnung „§ 38 - § 42“ erhalten eine neue Nummerierung von „§ 39 - § 43“ |
Hildburghausen, den 10.01.2024
gez.
Thomas Müller — Dienstsiegel
Landrat des Landkreises Hildburghausen