Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund von § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen
I
1. In § 6 Abs. 1 wird nachfolgende Aufzählung aufgenommen; „f) den
Gesundheitsausschuss“
II
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hildburghausen, den 10.01.2024
gez.
Thomas Müller — Dienstsiegel
Landrat des Landkreises Hildburghausen