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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen

Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund von § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen

I

1. In § 6 Abs. 1 wird nachfolgende Aufzählung aufgenommen; „f) den

Gesundheitsausschuss“

II

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den 10.01.2024

gez.

Thomas Müller  — Dienstsiegel

Landrat des Landkreises Hildburghausen