Kinder - und Jugendschutzdienstes
nach: § 8a SGB VIII, §§ 1 Abs. 3 Nr. 3, 85 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 20 Abs. 4 ThürKJHAG nach Zuwendungsrecht
Ziel- und Aufgabenstellung:
Der Kinder- und Jugendschutzdienst steht allen Ratsuchenden aus dem Landkreis Hildburghausen unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität und Konfession zur Verfügung. Die Beratungsstelle fungiert insbesondere als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche, die von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt sowie von Vernachlässigung betroffen oder bedroht sind. In Krisensituationen können Kinder und Jugendliche dort Schutz und vertrauensvolle Beratung finden. Des Weiteren steht die Beratungsstelle auch Erziehern, Lehrern, sowie Eltern und Familien zur Verfügung, die in Fragen der Kindeswohlgefährdung Unterstützungsbedarf durch Beratung haben. Der Kinderschutzdienst ist für alle da, die Gewalterfahrungen machen mussten oder in entsprechender Gefahr sind. Oberstes Ziel der Arbeit ist es, den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor weiterer Gefährdung zu gewährleisten und die Gewalt zu beenden.
Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe hält eine Kontakt- und Beratungsstelle im Landkreis Hildburghausen vor. Die Koordination sowie fachliche Begleitung obliegt dem Jugendamt Hildburghausen.
Verfahren/Zuschlag:
Nach Eingang und Sichtung aller fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden diese einem Gremium aus Vertretern der ausschreibenden Stelle zur fachlichen Wertung präsentiert. Nach Würdigung der Unterlagen anhand einer Bewertungsmatrix werden die Vorschläge über die Bewilligung einer Zuwendung zur Leistungserbringung dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages Hildburghausen vorgestellt.
Termine:
| Einholung detaillierter Informationen: | bis 02.02.2024 |
| Abgabe der Bewerbung/Konzeption: | bis 16.02.2024 |
| Bekanntgabe Jugendhilfeausschuss: | 28.02.2024 |
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gez.
i.A.
Lindner
Hauptamtlicher Beigeordneter
Dezernat II