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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 2/2026
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert

Infos von der Unteren Denkmalschutzbehörde Hildburghausen

Aus gegebenem Anlass möchte die Untere Denkmalschutzbehörde einige Informationen für die Denkmaleigentümer bzw. die Anwohner der Denkmalensembles des Landkreises Hildburghausen veröffentlichen!

Wenn Sie im Besitz eines Einzeldenkmals sind bzw. Anwohner eines Denkmalensembles sind, sind Sie in der Pflicht bei jedweder baulichen Veränderung, sowohl im Inneren als auch an der Außenhülle des Objektes die Untere Denkmalschutzbehörde zu informieren. Hier ist ein Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen. Die Antragstellung ist kostenlos.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns bitte gerne an!

Die erforderliche Erlaubnis ist unbedingt vor Durchführung oder Beauftragung der geplanten Arbeiten zu beantragen.

Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist 3 Jahre gültig und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Nach erfolgtem Gespräch bzw. Vororttermin können Fördermittel beim Landkreis und beim Land beantragt werden.

Wenn Sie Arbeiten ohne denkmalrechtliche Erlaubnis oder abweichend von ihr durchführen oder durchführen lassen, verstoßen Sie gegen die Erlaubnispflicht und handeln damit ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 150.000,- € geahndet werden. Bei der Beseitigung eines Denkmals ohne Erlaubnis droht eine Geldbuße von bis zu 500.000,-€.

Für Denkmaleigentümer besteht die Möglichkeit, den denkmalschutzrechtlichen Mehraufwand steuerrechtlich abzusetzen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die entsprechende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor Beginn der Maßnahme erteilt wurde.

Die Untere Denkmalschutzbehörde führt im Rahmen ihrer Tätigkeit auch regelmäßige Kontrollen durch.