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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des 7. Kreistages in seiner 31. Sitzung am 08.11.2023

2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung

des Landkreises Hildburghausen vom 04.10.2017

Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund von § 6 Absatz 3 Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) in Verbindung mit § 20 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), den §§ 2, 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) und der Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS) in der jeweils gültigen Fassung folgende Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.10.2020

I

1.

In § 6 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

53,88 EUR

durch

53,16 EUR,

80,88 EUR

durch

79,80 EUR,

161,88 EUR

durch

159,72 EUR und

742,20 EUR

durch

732,24 EUR.

2.

In § 7 Abs. 1 Satz 1 wird der Betrag 56,31 EUR ersetzt durch 56,30 EUR.

3.

In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag 0,051187 EUR ersetzt durch 0,051182 EUR.

4.

In § 7 Abs. 2 wird der Betrag 0,051187 EUR ersetzt durch 0,051182 EUR.

5.

In § 8 Abs. 2 wird der Betrag 15,48 EUR ersetzt durch 17,98 EUR.

6.

In § 10 wird der Betrag 22,06 EUR ersetzt durch 24,55 EUR.

7.

In § 11 wird der Betrag 2,35 EUR ersetzt durch 2,95 EUR.

8.

In § 12 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

22,50 EUR

durch

27,08 EUR,

27,04 EUR

durch

33,31 EUR,

344,78 EUR

durch

394,76 EUR,

264,18 EUR

durch

253,86 EUR,

1.377,49 EUR

durch

1.736,49 EUR,

449,71 EUR

durch

514,59 EUR,

6,89 EUR

durch

7,89 EUR,

5,28 EUR

durch

5,07 EUR,

27,54 EUR

durch

34,72 EUR und

8,99 EUR

durch

10,29 EUR.

II

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Hildburghausen, den 27.10.2023

gez.

Thomas Müller

Landrat des Landkreises Hildburghausen