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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderungsatzung zur Gebührensatzung

des Landkreises Hildburghausen für die Inanspruchnahme des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hildburghausen

Auf der Grundlage der §§ 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 396) beschließt der Kreistag folgende 2. Änderungsatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Hildburghausen für die Inanspruchnahme des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hildburghausen:

1.

Änderungen der Gebühren und Einarbeitung weiterer Gebührentatbestände in der Anlage der Gebührensatzung Feuerwehrtechnisches Zentrum Hildburghausen.

Neuaufnahme von Gebührentatbeständen in den Punkten:

Teil 3 –sonstige Leistungen

3.3

Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gemäß VDE 0701 und 0702 TBRS 1201 und DGUV Vorschrift 4

Teil 4 Sonstiges/ Festlegungen

4.5

Gebühr für den Durchgang in der Atemschutzübungsanlage

4.6

Ersatzbeschaffung von Materialien der Kreisreserve

2.

Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Hildburghausen, den 27. November 2023

gez.

Thomas Müller  — Dienstsiegel

Landrat des Landkreises Hildburghausen