Nach dem Versenden der Jahresgebührenbescheide zur Abfallentsorgung kommt es immer wieder zu einem stark erhöhten Aufkommen von Anfragen im Bürgerservice des Sachgebiets Abfallwirtschaft, Landratsamt Hildburghausen. Der überwiegende Anteil der Anfragen bezieht sich dabei auf falsche oder veraltete Angaben auf den Abfallgebührenbescheiden. Die Berechnung der Jahresgebührenbescheide beruht auf den uns vorliegenden Informationen zu Haushaltsmitgliedern und den tatsächlichen Tonnenleerungen.
Eine automatische (behördliche) Informationsweitergabe bei An-, Um- und Abmeldungen, sowie Geburtsanzeigen oder Sterbefällen durch die Meldebehörden findet nicht statt.
Für diese Übermittlung sind Sie selbst verantwortlich.
Deswegen sind wir auf Ihre Mithilfe bei Änderungen in Ihrem Haushalt angewiesen, zu der Sie auch nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind.
Ohne diese aktuellen Informationen werden die uns vorliegenden Daten zur Berechnung der Jahresgebührenbescheide herangezogen.
Um nicht zutreffende Berechnungen in den Jahresgebührenbescheide zu vermeiden, bitten wir Sie, Änderungen in Ihrem Haushalt zeitnah dem Sachgebiet Abfallwirtschaft bekannt zu geben.
Sie können uns Ihre allgemeinen Anfragen und Ummeldungen gern per E-Mail an Abfallwirtschaft@lrahbn.thueringen.de mitteilen.
Nur mit Vorlage von Nachweisen (An-, Um- und Abmeldungen, Geburtsanzeigen, Eheurkunden mit Namensänderung, Sterbeurkunden) können Änderungen durchgeführt werden!
Die Sprechzeiten (auch telefonisch) des Bürgerservice sind:
| Mo: | 8:00-12:00 Uhr |
| Di: | 8:00-12:00 Uhr und 13:30 -17:00 Uhr |
| Do: | 8:00-12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr |
| Fr: | 8:00-12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Sprechzeiten arbeiten wir Ihre zahlreichen Anliegen ab und sind daher telefonisch nicht erreichbar!
Für telefonische Anfragen steht Ihnen das Bürgerservice-Team unter den nachfolgenden Telefonnummern zu den o.g. Sprechzeiten zur Verfügung:
03685/445 (-471 oder -473 oder -474).
Die von Ihnen gemeldeten Änderungen werden dann im nächsten Gebührenbescheid korrigiert, Ihre bis dahin gezahlten Gebühren werden in diesem korrekt verrechnet.
-Das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft-