Die Waldgenossenschaft Westenfeld beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.
Hierzu werden die Mitgliederlisten vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27.12.2023-27.01.2024 und kann im Rahmen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Römhild
Frau Rußwurm
Griebelstraße 28
98630 Römhild
Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht werden.
Westenfeld, den 28.11.2023
gez.
Uwe Hartleb