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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Waldgenossenschaft Westenfeld

Die Waldgenossenschaft Westenfeld beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die Mitgliederlisten vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27.12.2023-27.01.2024 und kann im Rahmen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Römhild

Frau Rußwurm

Griebelstraße 28

98630 Römhild

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht werden.

Westenfeld, den 28.11.2023

gez.

Uwe Hartleb