Die Aufhebung der zwischen der Gemeinde Straufhain und der Stadt Hildburghausen am 05.11.2013 geschlossenen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes, wurde mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht vom 05.12.2023 (Aktenzeichen: 15-Bar/0217-23) rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Aufhebung wird mit Ablauf des 31.12.2023 wirksam.
Die Aufgaben des Standesamtes für die Gemeinde Straufhain werden ab dem 01.01.2018 durch die Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ erfüllt.
Hildburghausen, den 07.12.2023
gez.
Beck
Amtsleiterin