Mit Schreiben vom 20.11.2023 beantragte die Heidemann Recycling Thüringen GmbH & Co. KG beim Landratsamt Hildburghausen die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von jährlich 6000 m³ Grundwasser aus einem bestehenden Brunnen.
Das Wasser dient zur Reduzierung der Staubbelastung durch die Brecheranlage und die Fahrwege, vor allem in den Sommermonaten.
Es bestand eine Erlaubnis zur Entnahme von jährlich 4000 m³. Diese Menge erwies sich im Jahr 2022 als nicht ausreichend.
Auf Grund der beantragten Entnahmemenge von 6000 m³ pro Jahr war nach § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Es wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Somit besteht keine UVP-Pflicht.