Der Landkreis Hildburghausen erlässt aufgrund von § 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Hildburghausen
I
| 1. | Der § 5 wird mit folgendem Wortlaut neu eingefügt: |
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| „§ 5 |
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| Einwohnerfragestunde |
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| (1) Bei öffentlichen Sitzungen des Kreistages soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu kreislichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Kreistages fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. |
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| (2) Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz im Landkreis Hildburghausen pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge können auch vor der Sitzung des Kreistages schriftlich eingereicht werden. Einwohneranfragen dürfen bis zu 3 einzelne Fragen enthalten. |
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| (3) Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und ist auf höchstens 30 Minuten begrenzt; in Ausnahmefällen kann sie durch den Landrat bis auf 45 Minuten ausgedehnt werden. |
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| (4) Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Landrat. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu einer themenbezogenen Nachfrage durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Kreistagssitzung.“ |
| 2. | Die bisherigen Paragraphen der Hauptsatzung „§ 5 - § 11“ erhalten eine neue Nummerierung von „§ 6 - § 12“. |
| 3. | In § 12 Abs. 3 wird der Betrag „246,40“ durch den Betrag „271,04“ ersetzt. |
| 4. | Der „§ 12“ wird geändert in „§ 13“. |
| 5. | In § 13 Abs. 2 wird der Betrag „150,00“ durch den Betrag „170,00“ ersetzt. |
| 6. | In § 13 Abs. 4 wird der Betrag „20,00“ durch den Betrag „36,82“ ersetzt. |
| 7. | Der „§ 13“ wird geändert in „§ 14“. |
| 8. | In § 14 wird nachfolgender Abs. 5 neu eingefügt: „(5) Die Ersatzleistungen nach diesem Paragraphen werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19:00 Uhr gewährt.“ |
| 9. | Die bisherigen Paragraphen der Hauptsatzung „§ 14 - § 17“ erhalten eine neue Nummerierung von „§ 15 - § 18“. |
II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hildburghausen, den 09.12.2024
Sven Gregor
LANDRAT — Dienstsiegel