Beschlussgegenstand:
3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Hildburghausen für die Inanspruchnahme des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hildburghausen
Beschluss:
Der Kreistag Hildburghausen beschließt die in der Anlage vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Hildburghausen für die Inanspruchnahme des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hildburghausen.
Sven Gregor — Dienstsiegel
Landrat
Landkreis Hildburghausen
Auf der Grundlage der §§ 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277,288) sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277,288) beschließt der Kreistag folgende 3. Änderungsatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Hildburghausen für die Inanspruchnahme des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) in Hildburghausen:
I
| 1. | Änderung der Gebühren und Einarbeitung weiterer Gebührentatbestände in der Anlage der Gebührensatzung Feuerwehrtechnisches Zentrum Hildburghausen. |
| 2. | Neuaufnahme von Gebührentatbeständen in den Punkten: |
| Teil 4 Sonstiges / Festlegungen 4. 4. 4 Kostensatz Teleskoplader |
II
Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 01.Januar 2026 in Kraft.
Hildburghausen, den
Sven Gregor — Dienstsiegel
Landrat des Landkreises Hildburghausen