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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes "Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" (WAVH)

I. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH) für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. 07. 2024 (GVBl. S. 288) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch VO vom 17.11.2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026:

Paragraph 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt:

für die

Wasser-

versorgung

auf Euro

für die

Abwasser-

beseitigung

auf Euro

damit der

Gesamtbetrag

des Haushaltes

auf Euro gesamt

im Erfolgsplan

die Erträge

7.560.000

7.690.000

15.250.000

die Aufwendungen

7.560.000

7.690.000

15.250.000

im Vermögensplan

die Einnahmen

1.940.000

10.770.000

12.710.000

die Ausgaben

1.940.000

10.770.000

12.710.000

Paragraph 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die

Wasserversorgung

auf

500.000 EUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

3.500.000 EUR

festgesetzt

Paragraph 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird für die

Wasserversorgung

auf

0 EUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

500.000 EUR

festgesetzt

 — (Kanal Veilsdorf, Hinterm Dorf - Zur Werra)

Paragraph 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die

Wasserversorgung

auf

1.000 TEUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

1.000 TEUR

festgesetzt

Gesamt:

auf

2.000 TEUR

festgesetzt

Paragraph 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Hildburghausen, den 03. Dezember 2026

Zweckverband

„Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Christopher Other

Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes

„Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

1. Beschluss und Eingangsbestätigung

Mit Beschluss Nr. 13/2025 - a - und 13/2025 - b - hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ am 13.11.2025 die Haushaltssatzung 2026, den Wirtschaftsplan 2026 sowie den Investitions- und Finanzierungsplan beschlossen.

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 19.11.2025 (Az.: 15-SC-0325-25) die Haushaltssatzung 2026 mit Wirtschaftsplan 2026 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

2. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2026 und der Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit

vom 22. Dezember 2025 bis 09. Januar 2026

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2026 zur Einsichtnahme während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.

Hildburghausen, den 03. Dezember 2025

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“

gez. Christopher Other

Verbandsvorsitzender des

Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“