Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ WAVH

I. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. 10. 2022 (GVBl. S. 414) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) zuletzt geändert durch VO vom 17.11.2020 erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023:

Paragraph 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

für die

Wasserversorgung

auf

für die

Abwasserbeseitigung

auf

damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes

auf

EUR

EUR

EUR

im Erfolgsplan

die Erträge

7.175.000

7.735.000

14.910.000

die Aufwendungen

7.175.000

7.735.000

14.910.000

im Vermögensplan

die Einnahmen

1.905.000

7.060.000

8.965.000

die Ausgaben

1.905.000

7.060.000

8.965.000

festgesetzt.

Paragraph 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die

Wasserversorgung auf

500.000 EUR

festgesetzt und für die

Abwasserbeseitigung auf

700.000 EUR

festgesetzt.

Paragraph 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird für die

Wasserversorgung auf

0 EUR

festgesetzt.

Abwasserbeseitigung auf

0 EUR

festgesetzt.

Paragraph 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die

Wasserversorgung auf

1.000 TEUR

und für die

Abwasserbeseitigung auf

1.000 TEUR

festgesetzt.

Gesamt: auf

2.000 TEUR

festgesetzt.

Paragraph 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Hildburghausen, den 06. Februar 2023

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“ (WAVH)

gez. Tilo Kummer

Verbandsvorsitzender

des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

1. Beschluss und Eingangsbestätigung

Mit Beschluss Nr. 01/2023 - a - und 01/2023 - b - vom 01.02.2023 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ die Haushaltssatzung 2023, den Wirtschaftsplan 2023 sowie den Investitions- und Finanzierungsplan beschlossen.

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 03.02.2023 (Az.: 15-SC-0017-23) die Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan 2023 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

2. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2023 und der Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit

vom 20. Februar 2023 bis 07. März 2023

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2023 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.

Hildburghausen, den 06. Februar 2023

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“ (WAVH)

gez. Tilo Kummer

Verbandsvorsitzender

des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“