Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. 10. 2022 (GVBl. S. 414) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) zuletzt geändert durch VO vom 17.11.2020 erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023:
Paragraph 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
| für die Wasserversorgung auf
| für die Abwasserbeseitigung auf
| damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes auf |
|
| EUR | EUR | EUR |
| im Erfolgsplan | |||
| die Erträge | 7.175.000 | 7.735.000 | 14.910.000 |
| die Aufwendungen | 7.175.000 | 7.735.000 | 14.910.000 |
| im Vermögensplan | |||
| die Einnahmen | 1.905.000 | 7.060.000 | 8.965.000 |
| die Ausgaben | 1.905.000 | 7.060.000 | 8.965.000 |
festgesetzt.
Paragraph 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die
| • | Wasserversorgung auf | 500.000 EUR | festgesetzt und für die |
| • | Abwasserbeseitigung auf | 700.000 EUR | festgesetzt. |
Paragraph 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird für die
| • | Wasserversorgung auf | 0 EUR | festgesetzt. |
| • | Abwasserbeseitigung auf | 0 EUR | festgesetzt. |
Paragraph 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die
| • | Wasserversorgung auf | 1.000 TEUR | und für die |
| • | Abwasserbeseitigung auf | 1.000 TEUR | festgesetzt. |
| Gesamt: auf | 2.000 TEUR | festgesetzt. |
Paragraph 5
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Hildburghausen, den 06. Februar 2023
Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband
Hildburghausen“ (WAVH)
gez. Tilo Kummer
Verbandsvorsitzender
des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband
Hildburghausen“
Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
1. Beschluss und Eingangsbestätigung
Mit Beschluss Nr. 01/2023 - a - und 01/2023 - b - vom 01.02.2023 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ die Haushaltssatzung 2023, den Wirtschaftsplan 2023 sowie den Investitions- und Finanzierungsplan beschlossen.
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 03.02.2023 (Az.: 15-SC-0017-23) die Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan 2023 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
2. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2023 und der Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit
vom 20. Februar 2023 bis 07. März 2023
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2023 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.
Hildburghausen, den 06. Februar 2023
Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband
Hildburghausen“ (WAVH)
gez. Tilo Kummer
Verbandsvorsitzender
des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband
Hildburghausen“