Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 123.007.500 EUR |
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| und Ausgaben mit | 123.007.500 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 19.172.350 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 19.172.350 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.327.900 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.800.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf
— (Umlagesoll) 30.136.600 EUR
— (Umlagesatz) 45,99 v.H.
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
— 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hildburghausen, den 08.02.2024
Landkreis Hildburghausen
Thomas Müller — (Siegel)
Landrat
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 08. Februar 2024, AZ 5090-240-1512/103, gem. §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 Satz 1, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich
| - | den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.601.000 EUR und |
| - | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 675.000 EUR |
genehmigt.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung liegt der Haushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 19.02. - 04.03.2024 zu den regulären Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 aus. Es wird um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme mit der zuständigen Amtsleiterin Frau Krämer (Tel. 03685 445-160 oder per Mail kraemerk@lrahbn.thueringen.de) gebeten.