Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

123.007.500 EUR

und Ausgaben mit

123.007.500 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

19.172.350 EUR

und Ausgaben mit

19.172.350 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.327.900 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.800.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf

 — (Umlagesoll) 30.136.600 EUR

 — (Umlagesatz) 45,99 v.H.

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 — 20.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Hildburghausen, den 08.02.2024

Landkreis Hildburghausen

Thomas Müller  —  (Siegel)

Landrat

II. Genehmigungsvermerk

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 08. Februar 2024, AZ 5090-240-1512/103, gem. §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 Satz 1, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO rechtsaufsichtlich

-

den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.601.000 EUR und

-

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 675.000 EUR

genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III. Auslegungshinweis

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung liegt der Haushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 19.02. - 04.03.2024 zu den regulären Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 aus. Es wird um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme mit der zuständigen Amtsleiterin Frau Krämer (Tel. 03685 445-160 oder per Mail kraemerk@lrahbn.thueringen.de) gebeten.