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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH)

I. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH) für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. 07. 2024 (GVBl. S. 288) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch VO vom 17.11.2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025:

Paragraph 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

für die

Wasser-

versorgung

auf Euro

für die

Abwasser-

beseitigung auf Euro

damit der

Gesamtbetrag

des Haushaltes auf Euro

gesamt

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

7.600.000

7.600.000

7.730.000

7.730.000

15.330.000

15.330.000

im Vermögensplan

die Einnahmen

die Ausgaben

2.005.000

2.005.000

6.445.000

6.445.000

8.450.000

8.450.000

Paragraph 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird für die

Wasserversorgung

auf

600.000 EUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

1.000.000 EUR

festgesetzt

Paragraph 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird für die

Wasserversorgung

auf

0 EUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

1.700.000 EUR

festgesetzt

Kanal Schwarzbach 1. BA 1.000 TEUR

Kanal Veilsdorf „An der Werra“ 500 TEUR

Ersatz Hochdruckspülgerät 200 TEUR

Paragraph 4

Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die

Wasserversorgung

auf

1.000 TEUR

festgesetzt

Abwasserbeseitigung

auf

1.000 TEUR

festgesetzt

Gesamt:

auf

2.000 TEUR

festgesetzt

Paragraph 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Hildburghausen, den 20. Januar 2025

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Christopher Other

Verbandsvorsitzender des

Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

1. Beschluss und Eingangsbestätigung

Mit Beschluss Nr. 01/2025 - a - und 01/2025 - b -hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ am 15.01.2025 die Haushaltssatzung 2025, den Wirtschaftsplan 2025 sowie den Investitions- und Finanzierungsplan beschlossen.

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 16.01.2025 (Az.: 15-SC-0024-25) die Haushaltssatzung 2025 mit Wirtschaftsplan 2025 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

2. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2025 und der Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit

vom 17. Februar 2025 bis 03. März 2025

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2025 zur Einsichtnahme während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.

Hildburghausen, den 20. Januar 2025

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Christopher Other

Verbandsvorsitzender

des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“