Der Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen (WAVH) kündigt an, dass gemäß § 7 Thüringer Kommunalabgabegesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, entsprechend der von der Verbandsversammlung des WAVH beschlossenen Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 nachfolgend aufgeführte Investitionen zur Durchführung bzw. Fertigstellung vorgesehen sind:
Stadt Eisfeld, Trennsystem Brückengasse
Stadt Hildburghausen, OT Wallrabs, Mischwassersystem Gartenstraße
Stadt Heldburg, Trennsystem Ochsenmauer
Stadt Themar, 2. BA Brauhausgasse, Seelhausgasse und Scherergasse
Gemeinde Straufhain, OT Adelhausen, Trennsystem Schulweg
Gemeinde Schleusegrund, OT Lichtenau, Trennsystem Hügel
Gemeinde Reurieth, OT Reurieth, Überleitungssammler
Gemeinde Auengrund, OT Schwarzbach, Überleitungssammler
Gemeinde Auengrund, OT Schwarzbach, 1. BA Zur Schleuse und Alter Graben
Gemeinde Veilsdorf, OT Veilsdorf, Trennsystem An der Werra und Hinterm Dorf
Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 13 -Informationspflichten- des ThürKAG.
Bei den vorgenannten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Investitionen gemäß § 7 Abs. 1 des ThürKAG i.V.m. §§ 2-10 der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS).
Soweit nicht bereits schon erfolgt, werden die betroffenen Anlieger in einer gesonderten öffentlichen Veranstaltung bzw. Informationsschreiben über das Vorhaben unterrichtet. Des Weiteren erfolgt eine rechtzeitige Information zum Baubeginn in der Tagespresse.
Zu den Fragen der Hausanschlüsse werden mit jedem Grundstückseigentümer die notwendigen Absprachen und Festlegungen getroffen. Bei nicht vor Ort zu klärenden Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Baudurchführung wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung des WAVH.
Hildburghausen, den 24.01.2025
gez. Gramann
Werkleiter