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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 3/2026
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen

Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen durch geschulte jagdausübungsberechtigte Personen

Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Pferden und bestimmten anderen Tierarten (z. Bsp. Waschbär) kann mit Fadenwürmern der Gattung Trichinella spiralis infiziert sein. Der Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, kann zu schweren Erkrankungen beim Menschen führen. Daher müssen Maßnahmen getroffen werden, um Erkrankungen des Menschen durch den Verzehr von Fleisch vorzubeugen, das mit Trichinen infiziert ist.

Fleisch jeglicher trichinenempfänglicher Tierarten ist vor dem Verzehr einer amtlichen Trichinenuntersuchung zu unterziehen.

Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) kann die zuständige Behörde einem Jäger, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen unter bestimmten Voraussetzungen übertragen. Eine Übertragung darf nur erfolgen, wenn der Jäger von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme auf Jäger ausschließlich für die Tierarten Wildschwein und Dachs möglich.

Sofern eine andere trichinenempfängliche Tierart (z. Bsp. Waschbär) für die Untersuchung vorgesehen ist, hat die Entnahme der Trichinenprobe durch einen amtlichen Tierarzt zu erfolgen. Die Kosten für die Trichinenuntersuchung inklusive Probenahme durch einen amtlichen Tierarzt belaufen sich im Fall des Waschbären auf derzeit 24,50 €. Nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen (Tel.: 03685/78183904) kann die Trichinenprobenahme im Landratsamt zu den bekannten Probenannahmezeiten durch einen Amtstierarzt erfolgen.

Höhn

Amtstierärztin