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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Landkreises Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

121.425.950 EUR

und Ausgaben mit

121.425.950 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

13.525.100 EUR

und Ausgaben mit

13.525.100 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.071.950 EUR festgesetzt.

Nachrichtlich:

Die Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes 2026 - 2029 beträgt 3.388.650 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.630.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf

(Umlagesoll)

33.125.000 EUR

(Umlagesatz)

47,27 v. H.

festgesetzt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 — 15.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Hildburghausen, den

Landkreis Hildburghausen

Sven Gregor  — (Siegel)

Landrat