Landkreis Hildburghausen. Der gesetzlich vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine führt derzeit zu einer sehr hohen Nachfrage nach Terminen bei der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen. Dadurch kann es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
Welche Führerscheine sind vom Pflichtumtausch betroffen?
Zuletzt betraf die gesetzliche Umtauschfrist ausschließlich Führerscheine mit Ausstellungsjahren von 1999 bis 2001.
Für diese Personengruppe galt: Der Führerschein musste bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Regelung für vor 1953 Geborene
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, gilt weiterhin eine andere gesetzliche Umtauschfrist -19.01.2033-. Für sie besteht die Regelung nach dem Ausstellungsdatum nicht. Maßgeblich ist hier ausschließlich das jeweilige Geburtsjahr des Inhabers.
Hinweis für geplante Auslandsreisen
Unabhängig von bestehenden Umtauschfristen empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde allen Bürgerinnen und Bürgern - insbesondere bei älteren Führerscheinen -, den Umtausch rechtzeitig vor einer geplanten Auslandsreise zu beantragen, sofern sie beabsichtigen, im Ausland selbst ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bitte aktuell keinen Termin buchen, wenn Sie nicht betroffen sind
Um die Bearbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschfälle zügig sicherzustellen, bittet die Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich darum, keine vorsorglichen Termine zu buchen, wenn für Sie derzeit keine Umtauschpflicht besteht.
Weitere Informationen und Kontakt
| Ausführliche Informationen erhalten Sie: | |
| • | telefonisch unter 03685 7818 7325 |
| • | sowie auf der Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Hildburghausen https://www.landkreis-hildburghausen.de/Schnellnavigation/Fahrerlaubnis-Zulassung/ |
Die Fahrerlaubnisbehörde bedankt sich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
I. A.
Elisa Katzy
Pressesprecherin im Büro des Landrates