Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung/ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 113.280.300 EUR |
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| und Ausgaben mit | 113.280.300 EUR |
und
im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 12.061.100 EUR |
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| und Ausgaben mit | 12.061.100 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.601.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 675.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes (Kreisumlage) wird auf
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| (Umlagesoll) | 29.966.000 EUR |
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| (Umlagesatz) | 45,99 v.H. |
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hildburghausen, den
Landkreis Hildburghausen
gez.
Thomas Müller
Landrat — Siegel