Die Eigentümer und Eigentümerinnen folgender Flurstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen informiert:
| Gemarkung: | Seidingstadt |
| Flur: | 0 |
Flurstücke:
| 775/2 | 775/3 |
Durch ein Projekt des Landschaftspflegeverbands „Thüringer Grabfeld“ e.V./ NATURA 2000-Station „Grabfeld“ soll auf den o.g. Flurstücken im FFH-Gebiet 109 „Wiesen im Grabfeld“ der Lebensraumtyp „6210 - Trockenrasen“ durch Entbuschungsarbeiten und Einzelbaumentnahmen wiederhergestellt und neu entwickelt werden. Die Pflege und Wiederherstellung dieses Lebensraumtyps ist Bestandteil des Managementplans des FFH-Gebiets. Der Trockenrasen ist Lebensraum der Falterart Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), welche ebenso wie der Lebensraumtyp Schutzzweck des FFH-Gebiets ist.
Im Zuge der Projektvorbereitung konnten leider bisher nicht alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.
Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (NATURA 2000-Gebiete = FFH-Gebiete), zu schützen. Für die Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u.a. Landschaftspflegeverbände beauftragen. Gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) haben NATURA 2000-Stationen die Aufgabe den günstigen Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II und IV der FFH-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zu erhalten und zu entwickeln.
Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG i.V. mit § 30 ThürNatG haben Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind gemäß § 65 Abs. 2 BNatSchG die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Grabfeld e.V. oder bei der Unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgerinnen und Bürgern die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.
Für die Eigentümerinnen/Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG).
Zuständige Stellen:
Landratsamt Hildburghausen
Dezernat III
Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-269
Fax: 03685/445-501
E-Mail: frank@lrahbn.thueringen.de
Landschaftspflegeverband „Thüringer Grabfeld“ e.V.
NATURA 2000- Station „Grabfeld“
Römhilder Steinweg 30
98630 Römhild
Tel: 036704/82713
E-Mail: grabfeld@natura2000-thueringen.de
-Ihr Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
Untere Naturschutzbehörde-