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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Umwelt und Abfallwirtschaft

Landschaftspflege und ökologisches Trassenmanagement - Natura 2000-Station Thüringer Wald

Die Eigentümerinnen und Eigentümer folgender Flurstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen informiert:

Gemarkung:

Hirschbach

Flur:

007

Flurstücke:

12/1

47/12

63/12

Im FFH-Gebiet 109 „Thüringer Wald östlich Suhl mit Vessertal“ soll der Abschnitt einer Stromtrasse zwischen Harzgrund und Erlegrund bei Hirschbach als naturschutzfachlich wertvoller Verbundkorridor für viele geschützte Arten offengehalten und biotopgerecht gepflegt werden. Durch eine nachhaltige, extensive Beweidung im Umtrieb sollen verschiedene, europäisch und gesetzlich geschützte Biotope wie Heiden, Borstgrasrasen und Berg-Mähwiesen geschützt und in ihrem Bestand gestärkt werden.

Im Zuge der Projektvorbereitung konnten leider bisher nicht alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.

Gemäß § 15 Abs. 4 ThürNatG ist die Untere Naturschutzbehörde bei Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung von gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 15 ThürNatG geschützten Biotopen dafür zuständig, eine dadurch entstehende Beeinträchtigung abzuwehren. Dies kann durch Förderung oder Durchführung notwendiger Maßnahmen durch Dritte umgesetzt werden. Eine Pflegepflicht des Eigentümers entsteht in diesem Fall nicht. Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG sowie § 30 ThürNatG haben Eigentümerinnen/Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgerinnen und Bürgern die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG).

Zuständige Stellen:

Landratsamt Hildburghausen

Dezernat III

Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

SG Untere Naturschutzbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Tel: 03685/445-269

Fax: 03685/445-501

E-Mail: frank@lrahbn.thueringen.de

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Tel: 036704/82713

E-Mail: o.krautkraemer@lpv-thueringer-wald.de

-Ihr Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

Untere Naturschutzbehörde-