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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes "Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" (WAVH)

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasser-Verbandes Hildburghausen zur Herstellung von Teilen der öffentlichen Entwässerungseinrichtung

Der Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen (WAVH) kündigt an, dass gemäß § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit gültigen Fassung, entsprechend der von der Verbandsversammlung des WAVH beschlossenen Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 nachfolgend aufgeführte Investitionen zur Durchführung bzw. Fertigstellung vorgesehen sind:

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Stadt Heldburg, Trennsystem Untere Burgbergstraße

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Stadt Eisfeld, Trennsystem Hildburghäuser Straße - 2. Bauabschnitt

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Gemeinde Auengrund, OT Crock Trennsystem Waisagrundstraße West und Brünner Straße

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Gemeinde Veilsdorf, OT Schackendorf Trennsystem Untere Gasse

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Schleusingen, OT Waldau Trennsystem Hintere Straße und Mühlenstraße

Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 13 -Informationspflichten- des ThürKAG.

Bei den vorgenannten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Investitionen gemäß § 7 Abs. 1 des ThürKAG i.V.m. §§ 2-10 der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS).

Soweit nicht bereits schon erfolgt, werden die betroffenen Anlieger in einer gesonderten öffentlichen Veranstaltung bzw. Informationsschreiben über das Vorhaben unterrichtet. Des Weiteren erfolgt eine rechtzeitige Information zum Baubeginn in der Tagespresse.

Zu den Fragen der Hausanschlüsse werden mit jedem Grundstückseigentümer die notwendigen Absprachen und Festlegungen getroffen. Bei nicht vor Ort zu klärenden Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Baudurchführung wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung des WAVH.

Hildburghausen, den 02.02.2023

gez. Feigenspan

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