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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes "Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" (WAVH)

Bekanntmachung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung

Der Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen kündigt an, dass auf der Grundlage des § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 2 ff. der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) des WAVH vom 01.11.2011, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21 des Landkreises Hildburghausen am 03.12.2011, einschließlich deren Änderungen, sowie den gemäß § 13 ThürKAG gemachten Veröffentlichungen der beitragspflichtigen Baumaßnahmen (veröffentlicht in den Amtsblättern Nr. 4 vom 19. Februar 2022 und Nr. 4 vom 04. März 2023) im Jahr 2023 die Beiträge für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für anschließbare und angeschlossene bebaute Grundstücke in den nachfolgend genannten Städten und Gemeinden erhoben werden:

Heldburg

Kanal- und Kläranlagenbeitrag

Untere Burgbergstraße

Eisfeld

Kanal- und Kläranlagenbeitrag

Bernhardstraße

Hildburghäuser Straße

Auengrund / OT Crock

Kanal- und Kläranlagenbeitrag

Waisagrundstraße West

Brünner Straße

Hildburghausen / OT Pfersdorf

Vorauszahlungsbescheide

Schulstraße

Veilsdorf / OT Schackendorf

Kanal und Kläranlagenbeitrag

Untere Gasse

Schleusingen / OT Waldau

Kanal- und Kläranlagenbeitrag

Hintere Straße

Mühlenstraße

Hildburghausen, den 02.02.2023

gez. Feigenspan

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