Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 23. Februar 2023, AZ 5090-240-1512/75, gem. §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 Satz 1, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1, § 59, ThürKO rechtsaufsichtlich
| - | den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.601.000 EUR |
| - | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 675.000 EUR |
genehmigt.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung liegt der Haushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 06.03.2023 bis 20.03.2023 zu den regulären Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 aus. Aufgrund der derzeitigen Situation wird um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme mit der zuständigen Sachgebietsleiterin Frau Thomas (Tel. 03685 445-162 oder per Mail thomas@lrahbn.thueringen.de) gebeten.