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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

II. Genehmigungsvermerk

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 23. Februar 2023, AZ 5090-240-1512/75, gem. §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 Satz 1, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1, § 59, ThürKO rechtsaufsichtlich

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den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.601.000 EUR

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den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 675.000 EUR

genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III. Auslegungshinweis

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung liegt der Haushaltsplan entsprechend § 114 i. V m. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 06.03.2023 bis 20.03.2023 zu den regulären Öffnungszeiten im Landratsamt Hildburghausen - Amt für Finanzverwaltung - in der Wiesenstraße 18, Zi. 2.20 aus. Aufgrund der derzeitigen Situation wird um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme mit der zuständigen Sachgebietsleiterin Frau Thomas (Tel. 03685 445-162 oder per Mail thomas@lrahbn.thueringen.de) gebeten.