Die Eigentümer folgender Flurstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen informiert:
| Gemarkung: | Masserberg |
| Flur: | 000 |
| Flurstücke: | 507/4, 517/3, 519/6, 520/3, 520/5, 520/6, 521/1, 522/1, 522/4, 523/1, 523/3, 523/4, 525/3, 525/4, 525/8, 525/9, 526/1, 526/2, 527/1, 527/2, 527/4, 527/5, 528/10, 528/11, 528/4, 528/6, 528/8, 528/9, 532/11, 532/12, 532/4, 532/9, 533/1, 535/1, 535/2, 536/1, 537, 539/1, 541, 542/3, 542/4, 542/5, 542/6, 546, 547/14, 547/15, 548/2, 556, 557/3, 557/6, 559/2, 559/2, 559/3, 559/4, 559/5, 560, 561, 562, 563, 564, 1022/1, 1022/3, 1022/4, 1545/2, 1545/3, 1545/4, 1545/5, 1545/6, 1545/7, 1545/8, 1585/1, 1585/2, 1585/3, 1585/4, 1585/5, 1600/3, 1607 |
Auf den o.g. Flurstücken soll eine extensive Schaf- und Ziegenbeweidung durchgeführt werden, um die dort befindlichen Biotope zu erhalten.
Der Bibergrund im FFH-Gebiet Nr. 111 „Werra bis Trefffurt mit Zuflüssen“ bietet eine Vielzahl von nach nationalem (Bundenaturschutzgesetz) und europäischen Recht (FFH-Richtlinie) geschützten Biotopen, darunter wertvolle Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen sowie Heide- und Felsbiotope. In einem ersten Projekt konnte die NATURA 2000-Station in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald e.V. bereits die Kulturlandschaft wiederherstellen, ohne gezielte dauerhafte Pflegemaßnahmen gehen diese Biotope jedoch verloren. Daher soll hier eine extensive Beweidung etabliert werden, so kann der Talzug in seinem offenen, arten- und blütenreichen Charakter erhalten und weiter verbessert werden.
Die NATURA 2000-Station in Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Thüringer Wald e.V. möchte im Rahmen eines Projektes diese Biotopflächen schützen und bewirtschaften. Im Zuge der Projektvorbereitung konnten leider nicht alle Flächeneigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.
Gemäß § 15 Abs. 4 ThürNatG ist die Untere Naturschutzbehörde bei Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung von gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 15 ThürNatG geschützten Biotopen dafür zuständig, eine dadurch entstehende Beeinträchtigung abzuwehren. Dies kann durch Förderung oder Durchführung notwendiger Maßnahmen durch Dritte umgesetzt werden. Eine Pflegepflicht des Eigentümers entsteht in diesem Fall nicht. Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG sowie § 30 ThürNatG haben Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).
Die Eigentümer*innen erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürger die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.
Für die Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG).
Ansprechpartner:
Landratsamt Hildburghausen
Dezernat III
Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-269
Fax: 03685/445-501
E-Mail: frank@lrahbn.thueringen.de
Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.
NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“
Rennsteigstraße 18
98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe
Tel: 036704/82713
E-Mail: o.krautkraemer@lpv-thueringer-wald.de