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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Baumamtes - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung der UVP-Pflicht für den Bau und Betrieb einer Bergbahn in Masserberg (§ 5 UVPG)

Allgemeine Vorhabensbeschreibung

Mit Schreiben vom 04.07.2023 beantragte Karsten May, Hauptstraße 39, 98666 Masserberg beim Landratsamt Hildburghausen eine Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Bergbahn am Ersteberg bei Masserberg mit einer Länge von 450 m und einer max. Beförderungskapazität von 700 Personen pro Stunde.

Ergebnis der Vorprüfung

Auf Grund der Beförderungskapazität und der Länge war nach § 7 Abs. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 7.2.4 der Anlage 1 zum Thüringer UVP-Gesetz eine anlagenbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Es wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien geprüft. Die Prüfung ergab, dass keine UVP-Pflicht besteht.