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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung des Bauamtes - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung der UVP-Pflicht für die Erweiterung eines Speicherteichs in 98666 Masserberg (§ 5 UVPG)

Allgemeine Vorhabensbeschreibung

Mit Schreiben vom 04.07.2023 beantragte Karsten May, Hauptstraße 39, 98666 Masserberg beim Landratsamt Hildburghausen eine Genehmigung für die Erweiterung des Speicherteichs am Sportpark „Ersteberg“ bei Masserberg von 215 m² Fläche auf 1.480 m².

Ergebnis der Vorprüfung

Auf Grund der Menge an gespeichertem Wasser war nach § 7 Abs. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 13.6.2 der Anlage 1 zum UVP-Gesetz eine anlagenbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Die Prüfung ergab, dass keine UVP-Pflicht besteht.