| Vorbemerkung | |
| § 9 - Vertretungsbefugnis - der Betriebssatzung des „Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) für den „Eigenbetrieb des WAVH“ lautet: | |
| (1) | Die Werkleitung vertritt den Eigenbetrieb in laufenden Geschäften gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gerichtlich und außergerichtlich. In darüberhinausgehenden Fällen unterzeichnet die Werkleitung nach Bevollmächtigung des Verbandsvorsitzenden mit dem Zusatz „in Vertretung“. Die Vertretung erfolgt jeweils durch den Werkleiter oder dessen Stellvertreter. Im Innenverhältnis wird festgelegt, wer bei rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung den Eigenbetrieb vertritt. | |
| (2) | Die Werkleitung kann ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebes übertragen. | |
| (3) | Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis werden von der Werkleitung im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht. Dasselbe gilt für den Widerruf von Vertretungsbefugnissen | |
| Änderung | |
| In Nachfolge für Herrn Dipl. Jurist Henry Feigenspan, hat die Verbandsversamm-lung des „Wasser- und Abwasser-Verbandes Hildburghausen“ am 28. 09. 2023 mit Beschluss-Nr. 20/2023 | |
| Herrn Olaf Gramann als Werkleiter und | |
| Herrn Stefan Kost als stellvertretender Werkleiter | |
| bestellt. | |
| Somit gelten ab 01. 01. 2024 neue Vertretungsbefugnisse und werden hiermit gemäß Betriebssatzung § 9 Abs. 3 bekannt gemacht: | |
| 1. | Die Führung des Eigenbetriebes obliegt dem Werkleiter, Herrn Olaf Gramann. |
| 2. | Stellvertreter des Werkleiters ist der Technische Leiter, Herr Stefan Kost. |
| 3. | Vertretungsbefugnis in allen technischen Angelegenheiten erhält der Abteilungsleiter Trinkwasser, Herr Andreas Höhn, befristet bis zum 31.12.2024. |
| 4. | Vertretungsbefugnis in allen kaufmännischen Angelegenheiten erhält die Teamleiter/-in Finanzen und Services, Frau Evelyn Graß. |
| Der Inhalt der Vertretungsbefugnisse regelt sich nach der ThürEBV, den Satzungen des Verbandes, erlassenen Dienstanweisungen und dem Geschäftsverteilungsplan. | |
Hildburghausen, den 02. Januar 2024
Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“
gez.
Christopher Other
Verbandsvorsitzender
des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“