Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. 10. 2022 (GVBl. S. 414, 415) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl.
S. 642), zuletzt geändert durch VO vom 17.11.2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024:
Paragraph 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
| für die Wasser-versorgung auf Euro | für die Abwasser-beseitigung auf Euro | damit der Gesamtbetrag des Haushaltes auf Euro gesamt |
| im Erfolgsplan |
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| die Erträge | 7.260.000 | 7.740.000 | 15.000.000 |
| die Aufwendungen | 7.260.000 | 7.740.000 | 15.000.000 |
| im Vermögensplan |
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| die Einnahmen | 2.175.000 | 8.315.000 | 10.490.000 |
| die Ausgaben | 2.175.000 | 8.315.000 | 10.490.000 |
Paragraph 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird für die
| Wasserversorgung | auf | 600.000 EUR | festgesetzt |
| Abwasserbeseitigung | auf | 1.500.000 EUR | festgesetzt |
Paragraph 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird für die
| Wasserversorgung | auf | 0 EUR | festgesetzt |
| Abwasserbeseitigung | auf | 0 EUR | festgesetzt |
Paragraph 4
Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die
| Wasserversorgung | auf | 1.000 TEUR | festgesetzt |
| Abwasserbeseitigung | auf | 1.000 TEUR | festgesetzt |
| Gesamt: | auf | 2.000 TEUR | festgesetzt |
Paragraph 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Hildburghausen, den 07. Februar 2024
Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband
Hildburghausen“
gez.
Christopher Other
Verbandsvorsitzender
des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“
Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
1. Beschluss und Eingangsbestätigung
Mit Beschluss Nr. 02/2024 - a - und 02/2024 - b -hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ am 31.01.2024 die Haushalts-
satzung 2024, den Wirtschaftsplan 2024 sowie den Investitions- und Finanzierungsplan beschlossen.
Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 06.02.2024 (Az.: 15-SC-0061-24) die Haushaltssatzung 2024 mit Wirtschaftsplan 2024 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
2. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2024 und der Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit
vom 04. März 2024 bis 18. März 2024
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2024 zur Einsichtnahme während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.
Hildburghausen, den 07. Februar 2024
Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“
gez.
Christopher Other
Verbandsvorsitzender
des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“