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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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WAVH

I. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH) für das Wirtschaftsjahr 2023.

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. 07. 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Kommunalordnung -

ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. 10. 2022 (GVBl. S. 414/415) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch VO vom 17. 11. 2020 (GVBl. S. 565), erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023:

Paragraph 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird neu festgesetzt. Dadurch werden

festgesetzt.

Paragraph 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.200.000 Euro bleibt unverändert und wird für die

-

Wasserversorgung auf

600.000 Euro festgesetzt und für die

-

Abwasserbeseitigung auf

600.000 Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan bleibt unverändert.

Paragraph 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 notwendig sind, wird unverändert auf insgesamt 2.000 TEUR festgesetzt. Davon entfallen auf die

Wasserversorgung

1.000.000 Euro und auf die

Abwasserbeseitigung

1.000.000 Euro

Paragraph 5

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Hildburghausen, den 01. März 2023

Zweckverband

„Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Tilo Kummer

Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes

„Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

II. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

1.

Beschluss und Eingangsbestätigung

Mit Beschluss Nr. 11/2023 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ am 27. 02. 2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 28. 02. 2023 (Az.: 15-SC-0086-23) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 genehmigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 23 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

2.

Auslegungshinweis

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) liegen gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit

vom 20. März 2023 bis 28. April 2023

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag - Donnerstag in der Zeit von 07.00 - 16.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus und stehen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2023 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des WAVH während der o. g. Dienstzeiten zur Verfügung.

Hildburghausen, den 01. März 2023

Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“ (WAVH)

gez. Tilo Kummer

Verbandsvorsitzender

des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband

Hildburghausen“