Titel Logo
Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anlage - 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung und § 9 der Satzung zur Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

I

1.

Der § 1 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gebührenschuld entsteht mit der schriftlichen oder elektronischen (über das Internetportal der Kreisvolkshochschule) Anmeldung.“

II

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den …

Sven Gregor

Landrat des Landkreises Hildburghausen —  Dienstsiegel