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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Anlage - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 1. Änderungs-satzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

I

1.

Der § 8 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Teilnehmer melden sich schriftlich oder elektronisch über das Internetportal der Kreisvolkshochschule an.“

II

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hildburghausen, den …

Sven Gregor

Landrat des Landkreises Hildburghausen —  Dienstsiegel