Auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Landkreis Hildburghausen folgende 1. Änderungs-satzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen
I
| 1. | Der § 8 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Teilnehmer melden sich schriftlich oder elektronisch über das Internetportal der Kreisvolkshochschule an.“ |
II
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hildburghausen, den …
Sven Gregor
Landrat des Landkreises Hildburghausen — Dienstsiegel