Bekanntmachung der zwischen der Stadt Hildburghausen und der Gemeinde Veilsdorf am 03.03.2026 abgeschlossenen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Einwohnermeldeamtes und deren Genehmigung
Das Landratsamt Hildburghausen hat die nachfolgend abgedruckte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Einwohnermeldeamtes, die zwischen der Stadt Hildburghausen und der Gemeinde Veilsdorf am 03.03.2026 abgeschlossenen wurde, mit Bescheid vom 05.03.2026 (Az: 15-GM/0083-26) gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die damit vereinbarte Übertragung der Aufgaben und Befugnisse wird zum 01.04.2026 wirksam.
Hildburghausen, 05.03.2026
Im Auftrag
gez. Geitt
stellv. Amtsleiter