Beschlussgegenstand:
Änderung des KT-B. Nr.: 235/25/2018 vom 05.12.2018 - Festlegung der Zuordnung der Wohnorte und Aufnahmekapazitäten der Grund- und Regelschulen des Landkreises - Zuordnung der Wohnorte Waldau und Oberrod (Einführung des Wahlrechtes)
Beschluss:
Der Kreistag Hildburghausen beschließt in Abänderung des Beschlusses 235/25/2018 vom 05.12.2018, den Schülern des Wohnortes Waldau zusätzlich ab dem Schuljahr 2026/2027 das Wahlrecht für die Grundschule Schleusingen, die Grundschule Schleusingen Schulteil Hinternah und die Regelschule Schleusingen und den Schülern des Wohnortes Oberrod zusätzlich ab dem Schuljahr 2026/2027 das Wahlrecht für die Grundschule Schleusingen und die Regelschule Schleusingen einzuräumen.
Sven Gregor — Dienstsiegel
Landrat